Gekündigt – was tun?

Gekündigte Personen haben eine ganze Reihe an Rechten. Wenn einem gekündigt wurde, sollte man zunächst einmal prüfen, ob die Kündigung rechtmässig war. Sofern der Arbeitsvertrag keine für den Arbeitnehmenden besseren Regelungen vorsieht, gelten gemäss Obligationenrecht folgende Mindestfristen:

  • Sieben Tage, wenn die Kündigung während der Probezeit erfolgt
  • Ein Monat bei Kündigung im ersten Dienstjahr
  • Zwei Monate bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem zweiten und neunten Dienstjahr
  • Drei Monate bei Kündigung ab dem zehnten Dienstjahr

Zwar haben auch mündliche Kündigungen Gültigkeit, aus Beweisgründen erfolgt diese jedoch so gut wie immer schriftlich, meist per eingeschriebenen Brief.

Gekündigte Personen sollten den Umstand beachten, dass bei Schwangerschaft, Militärdienst und Zivilschutz ein Kündigungsschutz greift.

Arbeitnehmende haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, das ihnen die Stellensuche erleichtert. Wenn der Arbeitnehmer mit diesem nicht zufrieden ist, kann er oder sie anstelle des Arbeitszeugnisses auch eine Arbeitsbestätigung verlangen.

Die Bewerbungsunterlagen sollten umgehend aktualisiert werden, so dass potenzielle neue Arbeitgeber einen guten ersten Eindruck vom eigenen Profil erhalten.

In jedem Fall sollte möglichst sofort mit der Stellensuche begonnen werden, denn diese benötigt Zeit. Arbeitssuchende sollten hierfür alle zur Verfügung stehenden Kanäle in Anspruch nehmen wie Online-Stellenbörsen, Inserate in Printmedien, Empfehlungen, Blindbewerbungen oder Stellenvermittlungsbüros. Auch die Anmeldung beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) sollte frühzeitig erfolgen, damit keine Einstelltage verhängt werden. Nicht vergessen werden sollte, dass das RAV nicht nur für die Kontrolle der Arbeitsbemühungen zuständig ist, sondern Arbeitssuchende auch tatkräftig bei der Stellensuche unterstützt.

Eine Kündigung kann eine Zäsur darstellen und es könnte sich lohnen sich einige Fragen in Bezug auf den Beruf zu stellen. Was hat mir bei der Arbeit Spass gemacht? Was weniger? Welche Tätigkeit würde ich mir wünschen, wenn ich mir meine Traumstelle selbst zusammenstellen könnte? Wenn die neue Stelle in irgendeiner Form anders sein soll als die bisherige, sollte man sich über Qualifikationsmassnahmen, wie zum Beispiel eine Weiterbildung, Gedanken machen.

Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen sollten zeitnah erfolgen und Anschreiben und Lebenslauf bestmöglich auf die Vakanz ausgerichtet sein, um beim Arbeitgeber Interesse zu erzeugen.

Spätestens vor Einladungen zu einem Bewerbungsgesprächen sollte sich der Bewerber umfassend über den möglichen künftigen Arbeitgeber informieren, so dass er oder sie Detailinformationen in das Gespräch einweben und qualifizierte Fragen stellen kann. Das zeugt von Interesse und macht bei den Personalverantwortlichen einen guten Eindruck.

Das Wirtschaftsleben ist bekanntlich vom Spiel zwischen Angebot und Nachfrage bestimmt. Aktuell ist der Arbeitsmarkt für Stellensuchende ideal, im März 2023 lag die Arbeitslosenquote bei lediglich 2%. Beste Voraussetzungen schnell eine neue Herausforderung zu finden.